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ZeitPro

Stundenzettel-Vorlage – kostenlos als PDF

Stand: September 2026

Ein Blatt pro Mitarbeiter und Monat: Beginn, Ende, Pause und Arbeitszeit für jeden Tag, dazu Platz für Urlaub und Krankheit und zwei Unterschriftszeilen. Zum Ausdrucken, ohne Anmeldung.

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Was ein Stundenzettel enthalten muss

  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
  • Dauer der Arbeitszeit – ohne Pausen
  • Pausen, damit sich § 4 ArbZG nachvollziehen lässt
  • Abwesenheiten wie Urlaub, Krankheit oder Schulung

Für Minijobber und in den Branchen des § 2a SchwarzArbG – etwa Bau, Gastronomie, Transport und Gebäudereinigung – muss die Aufzeichnung spätestens sieben Tage nach dem Arbeitstag vorliegen (§ 17 Abs. 1 MiLoG). Mehr zur Zeiterfassungspflicht

Papier oder elektronisch?

Der Stundenzettel auf Papier ist erlaubt, hat aber Schwächen: Er wird oft erst am Monatsende aus dem Gedächtnis ausgefüllt, Pausen- und Ruhezeitverstöße fallen niemandem auf, und für den Lohn muss jemand alles abtippen. Eine elektronische Zeiterfassung erledigt das nebenbei – und druckt auf Wunsch denselben Monatsnachweis mit Unterschriftszeilen aus.

ZeitPro erstellt den Monatsnachweis jedes Mitarbeiters auf Knopfdruck – mit den gestempelten Zeiten, Pausen, Urlaub und Krankheit. Mitarbeiter stempeln am Tablet oder am eigenen Handy. Alle Funktionen

Häufige Fragen

Ist ein Stundenzettel auf Papier erlaubt?

Ja. Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form vor. Die Aufzeichnung muss aber vollständig, richtig und rechtzeitig sein und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Nach der Rechtsprechung des EuGH und des BAG muss das System zudem objektiv, verlässlich und zugänglich sein – auf Papier ist das mühsam, aber möglich.

Was muss auf einem Stundenzettel stehen?

Mindestens Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit (§ 17 Abs. 1 MiLoG). Sinnvoll sind außerdem die Pausen, damit sich die Einhaltung von § 4 ArbZG nachvollziehen lässt, und Abwesenheiten wie Urlaub oder Krankheit.

Wer muss den Stundenzettel unterschreiben?

Eine Unterschrift schreibt das Gesetz nicht vor. Sie ist aber üblich und hilft bei Streit über Überstunden oder bei einer Prüfung durch den Zoll, weil Mitarbeiter und Arbeitgeber die Zeiten bestätigen.

Darf der Mitarbeiter den Stundenzettel selbst ausfüllen?

Ja, die Aufzeichnung darf der Arbeitgeber an die Mitarbeiter delegieren. Verantwortlich für Vollständigkeit und Richtigkeit bleibt aber der Arbeitgeber.

Quellen: § 16 Abs. 2 ArbZG; § 17 Abs. 1 MiLoG; § 2a SchwarzArbG; EuGH, Urteil vom 14.05.2019 – C-55/18; BAG, Beschluss vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

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