Zeiterfassung für Gastronomie und Hotellerie
Aushilfen, Minijobber, geteilte Dienste und späte Schichten: In der Gastronomie ist die Zeiterfassung besonders streng geregelt – und besonders oft Thema bei Kontrollen.
Stempeluhr am Tresen
Ein Tablet genügt – Anmeldung per PIN in Sekunden.
Minijobber inklusive
Keine Kosten pro Kopf: Aushilfen kosten nichts extra.
Geteilte Dienste
Mittags- und Abenddienst am selben Tag, mit korrekter Pausenberechnung.
Ruhezeiten
Verkürzte Ruhezeiten nach § 5 Abs. 2 ArbZG und ihr Ausgleich im Blick.
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