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Allgemeine Geschäftsbedingungen für ZeitPro

Stand: 14. September 2026

Jasmann Werk 52, Inhaber Muhammad Saeed
Elberfelder Straße 72, 42553 Velbert
E-Mail: support@gnavo.de
(„Anbieter“)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Software „ZeitPro“ zwischen dem Anbieter und seinen Kunden.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Leistungen

(1) ZeitPro ist eine Software zur Erfassung und Auswertung von Arbeitszeiten, Abwesenheiten und Schichten. Der Funktionsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Plan und den gebuchten Modulen, wie sie bei Vertragsschluss auf gnavo.de beschrieben sind (Funktionen, Preise).

(2) Es gibt zwei Betriebsarten:

  • Cloud: Der Anbieter betreibt für den Kunden eine eigene Instanz mit eigener Datenbank auf Servern in Deutschland und stellt sie über das Internet bereit.
  • Im eigenen Haus: Der Kunde erhält ein Installationspaket und eine Lizenz und betreibt ZeitPro auf eigener Hardware in eigener Verantwortung.

(3) ZeitPro unterstützt den Kunden bei seinen Pflichten nach dem Arbeitszeitgesetz, dem Mindestlohngesetz und bei der Vorbereitung der Lohnabrechnung. Die Verantwortung für die Aufzeichnung, ihre Richtigkeit, die Lohnabrechnung und die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften bleibt beim Kunden. Hinweise der Software zu Rechtsvorschriften ersetzen keine Rechtsberatung.

§ 3 Test

(1) Der Kunde kann ZeitPro 30 Tage kostenlos und ohne Angabe von Zahlungsdaten mit allen Funktionen testen. Der Test endet von selbst; er geht nicht stillschweigend in einen kostenpflichtigen Vertrag über.

(2) Nach Ende des Tests bleiben das Erfassen von Arbeitszeiten und die Auswertungen nutzbar, damit keine Aufzeichnung verloren geht. Änderungen an Mitarbeitern, Einstellungen und Anträgen setzen dann eine Lizenz voraus.

(3) Wird nach dem Test kein Vertrag geschlossen, bewahrt der Anbieter die Testinstanz 90 Tage nach Testende auf. Vor der Löschung weist er den Kunden in Textform darauf hin und gibt ihm Gelegenheit zum Export seiner Daten.

§ 4 Vertragsschluss und Laufzeit

(1) Die Bestellung des Kunden – über das Bestellformular auf gnavo.de, per E-Mail oder in Textform – ist ein Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung in Textform bestätigt oder die Lizenz bereitstellt. Bietet der Anbieter eine Bezahlung über einen Zahlungsdienstleister an, kommt der Vertrag auch mit dem Abschluss dieses Bezahlvorgangs zustande.

(2) Monatliche Zahlweise: Der Vertrag läuft einen Monat und verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn er nicht bis zum Ende des laufenden Monats gekündigt wird.

(3) Jährliche Zahlweise: Der Vertrag läuft ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.

(4) Einmalkauf für den Betrieb im eigenen Haus: Das Nutzungsrecht und die Aktualisierungen gelten vier Jahre ab Ausstellung der Lizenz. Eine Verlängerung erfolgt nicht automatisch. Nach Ablauf bleiben das Erfassen von Arbeitszeiten und die Auswertungen nutzbar; für Änderungen ist eine neue Lizenz nötig.

(5) Kündigungen bedürfen der Textform; eine E-Mail an support@gnavo.de genügt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die bei Vertragsschluss auf gnavo.de veröffentlichten Preise. Sie richten sich nach der Betriebsgröße (Zahl der aktiven Mitarbeiter in ZeitPro), dem Plan und den gebuchten Modulen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung ist im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig und wird per Rechnung innerhalb von 14 Tagen oder über den angebotenen Zahlungsdienstleister gezahlt.

(3) Überschreitet die Zahl der aktiven Mitarbeiter die gebuchte Betriebsgröße nicht nur vorübergehend, teilt der Anbieter dies in Textform mit. Ab dem folgenden Abrechnungszeitraum gilt dann der Preis der passenden Betriebsgröße.

(4) Der Anbieter kann die Preise für laufende Verträge mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums ändern. Der Kunde kann in diesem Fall zum Zeitpunkt der Änderung kündigen; der Anbieter weist in der Ankündigung darauf hin.

§ 6 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, ZeitPro für eigene betriebliche Zwecke im Umfang der gebuchten Betriebsgröße und Module zu nutzen.

(2) Im eigenen Haus gilt das Nutzungsrecht für eine Installation je Lizenz. Die Software darf nicht verändert, zurückentwickelt oder Dritten überlassen werden, soweit nicht §§ 69d, 69e UrhG etwas anderes erlauben.

§ 7 Verfügbarkeit und Unterstützung (Cloud)

(1) Der Anbieter stellt die Cloud-Instanz mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel bereit. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster, in der Regel nachts oder am Wochenende, und Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.

(2) Anfragen zur Unterstützung nimmt der Anbieter per E-Mail an support@gnavo.de entgegen und beantwortet sie werktags (Montag bis Freitag, außer an Feiertagen in Nordrhein-Westfalen), in der Regel bis zum folgenden Werktag.

§ 8 KI-Funktionen

(1) Das Modul „KI-Assistent“ ist optional. Es bleibt ausgeschaltet, bis die Verwaltung des Kunden es ausdrücklich einschaltet.

(2) Antworten und Vorschläge der KI sind Hilfen, keine Entscheidungen. Der Kunde prüft sie, bevor er auf ihrer Grundlage handelt.

(3) Die Nutzung ist auf das Monatskontingent der gebuchten Betriebsgröße begrenzt. Die Datenverarbeitung dabei regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

§ 9 Daten, Sicherung, Ende des Vertrags

(1) Der Kunde bleibt Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter. Für den Cloud-Betrieb gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, veröffentlicht unter gnavo.de/avv/; er wird mit dem Vertrag über den Cloud-Betrieb Bestandteil dieses Vertrags.

(2) Der Anbieter sichert die Daten jeder Cloud-Instanz täglich und bewahrt die Sicherungen 30 Tage auf.

(3) Der Kunde kann seine Daten jederzeit vollständig exportieren (Einstellungen → Datenexport). Nach Vertragsende steht die Instanz 30 Tage lang für einen Export zur Verfügung; danach löscht der Anbieter die Daten, sofern der Kunde nichts anderes verlangt. Sicherungen werden nach Ablauf ihrer Aufbewahrung gelöscht.

§ 10 Mitwirkung des Kunden

Der Kunde hält Zugangsdaten, Passwörter und PINs geheim, vergibt Rollen und Rechte in eigener Verantwortung, beteiligt einen vorhandenen Betriebsrat (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) und informiert seine Mitarbeiter nach Art. 13 DSGVO. Beim Betrieb im eigenen Haus sorgt er für Hardware, Betriebssystem, Sicherungen und Aktualisierungen.

§ 11 Mängel

(1) Der Anbieter beseitigt Mängel der Software in angemessener Frist. Der Kunde meldet Mängel in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung.

(2) Beim Betrieb im eigenen Haus haftet der Anbieter nicht für Mängel, die auf Veränderungen durch den Kunden oder auf eine vom Anbieter nicht unterstützte Umgebung zurückgehen.

§ 12 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Vergütung.

(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre; im Cloud-Betrieb übernimmt der Anbieter die Sicherung nach § 9 Abs. 2.

(4) Bußgelder, die gegen den Kunden wegen Verstößen gegen Arbeitszeit- oder Mindestlohnrecht verhängt werden, sind kein vom Anbieter zu ersetzender Schaden, es sei denn, sie beruhen auf einem Mangel der Software, den der Anbieter nach Abs. 1 oder 2 zu vertreten hat.

§ 13 Änderungen dieser Bedingungen

Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für laufende Verträge ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht, etwa eine geänderte Rechtslage oder neue Funktionen. Er teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Folge und das Recht zur Kündigung weist der Anbieter in der Mitteilung hin.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Velbert.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.