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Urlaubsanspruch-Rechner

Wie viele Urlaubstage stehen zu? Der Rechner berücksichtigt den gesetzlichen Mindesturlaub, Ein- und Austritt unterm Jahr (Zwölftelung), Teilzeit über die Wochenarbeitstage und den Resturlaub – und erzeugt einen PDF-Nachweis für die Personalakte. Ihre Angaben verlassen Ihren Rechner nicht.

Alles bleibt bei Ihnen. Die Berechnung läuft in Ihrem Browser – keine Anmeldung, keine Datenübertragung, keine Cookies.

So rechnet der Urlaubsanspruch-Rechner

  • Mindesturlaub: 24 Werktage bei 6-Tage-Woche, anteilig für weniger Arbeitstage (§ 3 BUrlG)
  • Eintritt unterm Jahr: in der ersten Jahreshälfte voller Anspruch nach der Wartezeit, sonst ein Zwölftel je vollem Monat
  • Austritt unterm Jahr: in der ersten Jahreshälfte anteilig, in der zweiten voller Anspruch (§ 5 BUrlG)
  • Teilzeit: weniger Arbeitstage pro Woche, entsprechend weniger Urlaubstage
  • Resturlaub: zu nehmen bis zum 31.03. des Folgejahres (§ 7 Abs. 3 BUrlG)
Kein Rechnen von Hand: ZeitPro berechnet den Urlaubsanspruch jedes Mitarbeiters automatisch, bucht genehmigte Abwesenheiten ab und überträgt Resturlaub mit Verfallwarnung. Welche Daten dafür nötig sind

Häufige Fragen

Wie viel Urlaub steht mir gesetzlich zu?

Das Bundesurlaubsgesetz garantiert mindestens 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche (§ 3 BUrlG). Umgerechnet sind das 20 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche, 16 bei vier Tagen und so weiter. Viele Arbeits- oder Tarifverträge sehen mehr vor.

Wie wird der Urlaub bei Eintritt oder Austritt unterm Jahr berechnet?

Anteilig nach der Zwölftelregelung: für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses ein Zwölftel des Jahresurlaubs (§ 5 BUrlG). Bruchteile von mindestens einem halben Tag werden auf volle Tage aufgerundet.

Was ist die Wartezeit?

Den vollen Urlaubsanspruch erwirbt man erstmals nach sechs Monaten Beschäftigung (§ 4 BUrlG). Wer in der ersten Jahreshälfte eintritt und bleibt, erreicht die Wartezeit im selben Jahr und hat dann den vollen Jahresanspruch. Bei Eintritt in der zweiten Jahreshälfte gibt es für dieses Jahr nur den anteiligen Urlaub.

Zählt Teilzeit anders?

Es kommt auf die Zahl der Arbeitstage pro Woche an, nicht auf die Stunden. Wer an weniger Tagen arbeitet, hat entsprechend weniger Urlaubstage – der Erholungswert je Tag bleibt gleich. Verteilt sich die Arbeit über die gleichen Wochentage, ändert weniger Stunden pro Tag den Urlaub in Tagen nicht.

Bis wann muss Resturlaub genommen werden?

Grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr. Wird er übertragen, muss er in den ersten drei Monaten des Folgejahres genommen werden, also bis zum 31. März (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Nach der Rechtsprechung verfällt Urlaub aber nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig auf ihn hingewiesen hat.

Quellen: §§ 3, 4, 5 und 7 Abs. 3 BUrlG (gesetze-im-internet.de, abgerufen 20.09.2026); zum Verfall EuGH, Urteil vom 06.11.2018 – C-684/16, und BAG, Urteil vom 20.12.2022 – 9 AZR 245/19. Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.

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